Die nächste Delegiertenversammlung wird am 21. November 2024 in Gönningen stattfinden. Alle weiteren Infos werden hier rechtzeitig bekannt gegeben und verschickt.
Die Zahl der Delegierten eines Ortes, Posaunenchors oder CVJMs richtet sich nach der Personenzahl, für die die Versicherungsprämie an das Evangelische Jugendwerk in Württemberg bezahlt wird. Die Verantwortlichen erhalten dazu eine Liste.
Delegierte müssen das 14. Lebensjahr vollendet haben und werden nach den örtlichen Ordnungen bestimmt. Nach der Bezirksrahmenordnung § 8 Abs. 4 (Einberufung und Beschlussfassung) ist es notwendig, dass die Ortsverantwortlichen die Delegierten ihres Ortes namentlich anmelden. Die Delegiertenversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gemeldeten Delegierten anwesend ist.